In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist der Gehölzschnitt durch das Naturschutzgesetz eingeschränkt. Gartenbesitzer, die über einen Radikalschnitt nachdenken, können diesen noch bis zum 28.2.2019 durchführen.
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist der Gehölzschnitt durch das Naturschutzgesetz eingeschränkt. Gartenbesitzer, die über einen Radikalschnitt nachdenken, können diesen noch bis zum 28.2.2019 durchführen.